Unsere Ausschüsse – und ein erneuter Ausflug in das Kommunalrecht

Ausschüsse werden in einer Gemeinde zur inhaltlichen und fachlichen Vorbereitung der Beratungen und Beschlussfassungen der Gemeindevertretung gebildet. Dies regelt die Gemeinde -unter Beachtung der Gemeindordnung- ebenfalls eigenverantwortlich in ihrer Hauptsatzung. Zusätzlich zu den vorbereitenden Beschlüssen kann die Gemeindevertretung an einen Ausschuss bestimmte Angelegenheiten auch zur endgültigen Entscheidung generell (per Hauptsatzung) oder im Einzelfall (per Beschluss) überweisen, sofern es sich nicht um Entscheidungen handelt, die der Gemeindevertretung vorbehalten sind (siehe dazu §§ 27 / 28 Gemeindeordnung).

Die/Der Vorsitzende des Ausschusses setzt die Tagesordnung der Sitzung fest. Sie ist Bestandteil der Ladung, die grundsätzlich mindestens eine Woche vor Sitzungsbeginn den Mitgliedern des Gremiums zugegangen sein muss. Zu Ausschuss-Sitzungen erhalten alle Gemeindevertreter/innen und Bürgerliche Mitglieder nachrichtlich eine Einladung. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung ist außerdem rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen – bei uns wird sie im Mitteilungskasten der Gemeinde am Bolzplatz ausgehängt bzw. zukünftig als zusätzliche Information auch auf dieser Homepage veröffentlicht.

In der Gemeinde Schierensee gab es bis Anfang April 2011 insgesamt 4 Ausschüsse: den Finanzausschuss, den Umweltausschuss, den Bau- und Wegeausschuss sowie den Kultur- und Sozialausschuss.

Nach einem durch den jetzigen Haupt- und Finanzausschuss vorgelegten Entwurf hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 24.03.2011 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde der bisherige Finanzausschuss aufgrund seiner seit Jahren über rein „finanztechnische“ Aufgaben hinausgehenden Aufgaben in Haupt- und Finanzausschuss umbenannt. Der bisherige Bau- und Wegeausschuss sowie der Umweltausschuss wurden zu einem gemeinsamen Bau- und Umweltausschuss zusammengelegt. Dem Kultur- und Sozialausschuss wurden einige bereits seit längerem tatsächlich wahrgenommene Aufgabenbereiche nunmehr auch „offiziell“ zugeschrieben, seine Bezeichnung änderte sich nicht.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Schierensee in ihrer seit dem 08.04.2011 gültigen Fassung sieht die Besetzung des neu gebildeten Bau- und Umweltausschusses mit 9, die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Kultur- und Sozialausschusses mit jeweils 5 Mitgliedern vor.

Den gemeindlichen Ausschüssen können neben den Gemeindevertreter/innen als weitere Mitglieder auch wählbare Bürger/innen, sogenannte „Bürgerliche Mitglieder“ angehören. Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein schreibt vor, dass Ihre Anzahl die im Ausschuss vertretenen Gemeindevertreter/innen nicht erreichen darf.

Die Gemeinde Schierensee hat von dieser Möglichkeit in ihrer Hauptsatzung Gebrauch gemacht: danach können in den Kultur- und Sozialausschuss bis zu 2 , in den Bau- und Umweltausschuss bis zu 4  Bürgerliche Mitglieder gewählt werden. Der Haupt- und  Finanzausschuss besteht nach der Hauptsatzung aufgrund der Besonderheit seiner Aufgaben jedoch nur aus Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern.

Die Mitarbeit der Bürgerlichen Mitglieder in den Ausschüssen entlastet nicht nur die Gemeindevertreter/innen – sie dient auch der unmittelbaren Beteiligung der Bürger/innen, ist eine gute Möglichkeit, in die kommunalpolitische Betätigung „hineinzuschnuppern“ und stellt damit oftmals auch den Einstieg in die Übernahme weiterer Verantwortung als Gemeindevertreter/in dar!

Grundsätzlich sind sowohl die Sitzungen der Gemeindevertretung als auch die der gemeindlichen Ausschüsse öffentlich. Es gibt aber auch Beratungsgegenstände, von denen die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Daher werden die Sitzungen in der Regel in einen öffentlichen und in einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt. Bis zur jüngsten Änderung der Hauptsatzung waren die Sitzungen des Finanzausschusses der Gemeinde generell nichtöffentlich.

In den nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und auch der Ausschüsse haben selbst die Bürgerlichen Mitglieder kein Anwesenheitsrecht , sofern sie nicht Mitglied des jeweiligen Ausschusses sind. Auch die entsprechenden Sitzungsniederschriften der nichtöffentlichen Sitzungen -mit Ausnahme derer ihres Ausschusses- werden ihnen nicht zugänglich gemacht.

Gemeindevertreter/innen und Bürgerliche Mitglieder haben in den Angelegenheiten, von denen sie in nichtöffentlicher Sitzung Kenntnis erlangen, Verschwiegenheit zu bewahren. In einigen Fällen, beispielsweise bei Verletzung des Steuergeheimnisses, machen sie sich ansonsten sogar strafbar.

Im öffentlichen Teil der Sitzungen haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ direkt mit Anfragen, Hinweisen oder Anmerkungen an die Gemeindevertretung bzw. an den Fachausschuss zu wenden. Zu allen anderen Tagesordnungspunkten haben Einwohner/innen trotz öffentlicher Sitzung kein Rederecht. Im Einzelfall kann ihnen durch die Sitzungsleitung ausnahmsweise das Wort erteilt werden, beispielsweise um die fachliche Meinung eines Sachverständigen einzuholen.

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Schierensee in der derzeit gültigen Fassung nehmen die Ausschüsse nachfolgende Aufgaben wahr:  

a. Haupt- und Finanzausschuss:

Ortsrechtsangelegenheiten, Koordinierung der Ausschussarbeit, Personalangelegenheiten, Haushalts- und Finanzangelegenheiten incl. Prüfung der Jahresrechnung, Grundstücksangelegenheiten, Feuerwehrangelegenheiten

b. Bau- und Umweltausschuss:

Bauangelegenheiten (u.a. Straßen- und Wegeunterhaltung, Unterhaltung / Bewirtschaftung gemeindlicher Liegenschaften), Förderung und Pflege des Naturschutzes und des Tourismus, Abwasserbeseitigung, Ver- und Entsorgung

c. Kultur- und Sozialausschuss:  

Kultur- und Gemeinschaftswesen, Sozialwesen, Förderung und Pflege des Sports, Schul- und Kindergartenangelegenheiten, Nutzungsangelegenheiten DGH (ohne Feuerwehrbereich)

Das tatsächliche „Ausschuss-Leben“ ist aber sogar noch deutlich vielfältiger, bunter und interessanter als es klingt!